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Anerkennungsprozess

Gründung einer studentischen Organisation

Informieren Sie sich zuerst, ob bereits ein Verein mit demselben oder einem sehr ähnlichen Zweck an der UZH existiert, in dem Sie Ihre Ideen einbringen könnten. Wird eine Idee oder Initiative noch nicht als studentischer Verein vertreten und Sie möchten deshalb eine neue studentische Organisation gründen? Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • Suchen Sie sich Kommiliton:innen, die mit Ihnen die Vereinsgründung gestalten möchten, denn nach geltendem schweizerischen Recht benötigt ein neugegründeter Verein mindestens zwei Mitglieder.
  • Formulieren Sie zusammen einen Vereinszweck und Statuten. Hier finden Sie Musterstatuten (PDF, 64 KB) für studentische Organisationen. 
  • Wenn Sie ihren Verein an der UZH anerkennen lassen wollen, beachten Sie die Kriterien, die  im  "Reglement zur Anerkennung studentischer Organisationen an der Universität Zürich" festgehaltenen sind.
  • Lassen Sie die Statuten an einer Gründungsversammlung bestätigen und protokollieren Sie die Versammlung.

Wird Unterstützung beim Gründungsprozess benötigt oder sind weitere Fragen offen? DieImpulsfabrik des VSUZH hilft hier sehr gerne weiter. Sie unterstützt und begleitet neue studentische Projektideen und studentische Organisationen im Gründungsprozess. Auch Einzelpersonen und bereits bestehende studentische Organisationen werden von der Impulsfabrik unterstützt (z. B. Beratung zu Räumen, Werbekanälen, finanziellen Ressourcen, Anwerbung von neuen Vereinsmitgliedern, Organisationsentwicklung). Termin vereinbaren

Provisorische Anerkennung einer studentischen Organisation

Vereine, die eine einzigarte Projektidee verfolgen und welche die Anerkennungskriterien  für studentische Organisationen erfüllen, können von derImpulsfabrik mittels Ausstellung eines Patronats provisorisch anerkannt werden. Die provisorische Anerkennung wird jährlich überprüft und beträgt in der Regel drei Jahre.

Neu gegründete Fachvereine können mit dem Einverständnis des zuständigen Instituts direkt definitiv von der Abteilung Campuskultur anerkannt werden.

Definitive Anerkennung einer studentischen Organisation

Provisorisch anerkannte studentische Organisationen (Patronate), welche die Anerkennungskriterien erfüllen, können nach drei Jahren die definitive Anerkennung als studentische Organisation bei der Abteilung Campuskultur beantragen.  Der Antrag ist der Abteilung Campuskultur innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der dreijährigen Patronatszeit einzureichen. 

Folgende Unterlagen sind einem Antrag beizulegen:

  • eine kurze Beschreibung über Motivation und Zweck des Vereins
  • Vereinsstatuten mit Unterschriften des Vorstands
  • Gründungsprotokoll des Vereins
  • die aktuelle Vorstandsliste
  • ein Überblick über bereits erfolgte Aktivitäten

Rechte und Pflichten von studentischen Organisationen an der UZH

Studentische Organisationen an der UZH haben folgende Rechte:

  • Aufführung auf der Website der UZH 
  • Nutzung von Räumlichkeiten an der UZH 
  • Antragsrecht für verschiedene Werbemöglichkeiten auf dem Campus
  • Antragsrecht für finanzielle Unterstützung von Vereinsanlässen durch die Abteilung Campuskultur.  Hierfür ist im Vorfeld des betreffenden Anlasses ein Antrag auf Unterstützung mit Budget bei der Abteilung Campuskultur einzureichen: studentisches@campuskultur.uzh.ch
  • Definitiv anerkannte studentische Organisationen dürfen sich zudem als "Verein an der Universität Zürich" (gemäss UniO § 27 Abs. 2) bezeichnen.

Informationen enthält auch der Leitfaden der Impulsfabrik (PDF, 5 MB).

Studentische Organisationen an der UZH haben folgende Pflichten:

  • jährliche Einreichung der aktuellen Vorstandsliste sowie des Jahresbericht
  • Einreichung der Statuten nach jeder Statutenänderung

Die Unterlagen müssten unaufgefordert der Abteilung Campuskultur unter studentisches@campuskultur.uzh.ch eingereicht werden.

Bei Nichteinhaltung der Pflichten kann studentischen Vereinen an der UZH die Anerkennung entzogen werden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Campuskultur
Rämistrasse 71
8006 Zürich
KOL E 14


Telefon 044 634 23 07
E-Mail studentisches@campuskultur.uzh.ch

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