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FAQ studentische Anlässe

Hier finden Sie häufig gestellte wie auch allgemeine Fragen rund um studentische Anlässe. Informationen enthält auch der Leitfaden der Impulsfabrik (PDF, 5 MB)

Die FAQ zum "Reglement zur Anerkennung studentischer Organisationen an der Universität Zürich" finden Sie unter folgendem Link: 
FAQ zum "Reglement zur Anerkennung studentischer Organisationen an der Universität Zürich"

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein studentischer Anlass durchgeführt werden kann?

Es werden ausschliesslich Veranstaltungen von anerkannten studentischen Organisationen bewilligt. Für Veranstaltungen studentischer Organisationen mit externen Referierenden kann ein Patronat (PDF, 60 KB) verlangt werden. Grundvoraussetzung für jede Veranstaltung an der UZH ist die Einhaltung des Code of Conduct Campusleben

Bei grösseren Veranstaltungen muss ein nebst dem Antragsformular für bewilligungspflichtige Veranstaltungen ein Konzept eingereicht werden.

Hier finden Sie Informationen zum Raumantrag.

Ich habe noch nie einen studentischen Anlass geplant. Wo erhalte ich Unterstützung?

Die Impulsfabrik des VSUZH hilft euch gerne weiter.

Wie kann ich auf meinen Anlass aufmerksam machen, was für Werbemassnahmen stehen mir zur Verfügung?

Plakate, der Versand eines Massenmails (1 Mal pro Semster), gezieltes Flyern sowie Standaktionen helfen, auf den Anlass aufmerksam zu machen. Hier finden Sie Informationen zu den Werbemöglichkeiten. Auch derLeitfaden der Impulsfabrik des VSUZH (PDF, 5 MB)  enthält Tipps zu diesem Thema.

Wie kann ich meinen Anlass finanzieren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für einen Anlass zu decken. Tipps hierzu finden sich im Leitfaden der VSUZH Impulsfabrik (PDF, 5 MB). Anerkannte studentische Organisationen können bei der Abteilung Campuskultur einen Antrag inkl. Budget einreichen. 
Teilnahmegebühren sollten nicht erhoben werden, da studentische Anlässe allen offenstehen sollten.

Kann ich das Catering selber organisieren oder muss ich den ZFV berücksichtigen?

Grundsätzlich ist das Konsumieren von Esswaren und Getränken in den Hörsälen und Seminarräumen nicht erlaubt. Es gibt aber spezielle Räume, in denen es erlaubt ist, Getränke und Esswaren zu konsumieren. Die Raumdisposition berät euch gerne: raumdisposition@campuskultur.uzh.ch, 044 634 22 14.

Das Catering kann frei gewählt werden. Es ist auch möglich, es selbst zu organisieren. Zu beachten ist, dass in den Räumen nicht gekocht werden darf, die UZH kein Zubehör zur Verfügung stellt und sämtlicher Abfall selbst entsorgt werden muss.